AGB

WIE FUNKTIONIERT DIESE THERAPIE?

Allgemeine Geschäfts Bedingungen der Tierphysio Hembergen

1. Geltungsbereich

2. Behandlungsvertrag

3. Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

4. Haftung des Behandlers

5. Mitwirkung des Kunden

6. Honorierung des Therapeuten

7. Fahrtkosten

8. Gebühren

9. Haftung

10. Vertraulichkeit der Behandlung

11. Behandlungs- und Krankenakte

12. Rechnungsstellung

13. Meinungsverschiedenheiten

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

15. Hausbesuche und Termine

16. Rücktritt und Stornoklausel

17. Seminare, Vorträge und Veranstaltungen

18. Urheberrecht

19. Haftungsausschluss

20. Datenschutz

21. Salvatorische Klausel

1.GELTUNGSBEREICH

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Tierphysio Hembergen – Christina Jesse, im Nachfolgenden Therapeut genannt – und dem Tierhalter als Behandlungsvertrag im Sinne der §§611 ff BGB. Es gibt keine Nebenabsprachen.

2. BEHANDLUNGSVERTRAG

Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot des Therapeuten annimmt und sich an den Therapeuten zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.

Der Therapeut ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

Gründe hierfür können sein:

  • ein erforderliches Vertrauensverhältnis kann nicht erwartet werden
  • die vorhandenen Beschwerden darf der Therapeut aus gesetzlichen Gründen nicht therapeieren
  • dem Therapeuten fehlen die speziellen Fähigkeiten und Kenntnisse zur Behandlung
  • die Behandlung des vorgestellten Patienten verstößt gegen das TierSChG mit aktuellem Stand.

Der Honoraranspruch des Therapeuten bleibt hierbei für die bis zur Abweisung entstandenen Leistungen inklusive erfolgter Beratungen unberührt.

3. INHALT UND ZWECK DES BEHANDLUNGSVERTRAGES
3.1 Der Therapeut erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten / Halter in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Physiotherapie, Osteopathie, Phytotherapie und Verhaltenspsychologie zur Beratung, Diagnosestellung und Therapie beim Patienten anwendet.

3.2 Über die Annahme der Diagnose und des individuell vorgeschlagenen Therapiespektrums entscheidet der Tierhalter nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Therapeuten über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. In Fällen, in denen der aktuell gesundheiltiche Zustand des tierischen Patienten eine deutliche Besserung erleben würde, wenn eine Behandlung vorgenommen wird, ist diese dem Therapeuten frei gestellt zu tun. Das Ziel des Handelns des Therapeuten ist stets die Verbesserung des Gesundheitszustandes des tierischen Patienten.

3.3 In der Regel werden vom Therapeuten Methoden angewendet, die schulmedizinisch keine Anerkennung erfahren und keinen wissenschaftlichen Erfolg verzeichnen. Diese Methoden sind auch nicht kausalfunktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Ein Heilversprechen wird ausdrücklich nicht gegeben und ist überdies gesetzlich unzulässig. Alle Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen seitens des Halters, Tierarztes etc. sind ausgeschlossen.
3.4 Der Therapeut keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

4. HAFTUNG DES BEHANDLERS

4.1 Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Das gilt nicht für vorsätzlich und grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Ebenso wenig gilt dies für Verletzungen von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). In diesem Fall wird der Schadensersatzanspruch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen. Eine sonstige Haftung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

Dies gilt für alle Mitarbeiter der Tierphysio Hembergen.

5. MITWIRKUNG DES KUNDEN

5.1 Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Tierhalter nicht verpflichtet. Der Therapeut ist jedoch berechtigt die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint. Insbesondere wenn der Tierhalter Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Der Therapeut haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier die durch den Tierhalter und seine Mitwirkung an der Therapie, verursacht werden.
5.2 Tiere, die an einer Verhaltens- und / oder Gruppentherapie und an Seminaren teilnehmen, müssen haftpflichtversichert, geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Während der Therapie / Seminare gilt die gesetzliche Leinenpflicht. Ausgeschlossen sind läufige Hündinnen im Zustand der Läufigkeit, sowie sozial unverträgliche Hunde.
5.3 Der Therapeut übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingsziel. Die Therapie bzw. das Training wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientiert.
5.4 Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass die durch den Therapeuten gelehrten Trainingsinhalte und Therapien nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden bzw. Therapiesitzungen den optimalen Erfolg erzielen können.

6. HONORIERUNG DES THERAPEUTEN

6.1 Der Therapeut hat für seine Dienstleistung Ansprüche auf ein Honorar. Es gelten die vom Therapeuten aufgeführten Sätze. Diese können ohne vorherige Information verändert werden. Der Tierhalter / Auftraggeber ist verpflichtet, sich eigenständig regelmäßig vor in Anspruchnahme der Leistungen über das aktuell geltende Honorar zu informieren, entweder auf der Homepage oder mündlich / schriftlich bei der Tierphysio Hembergen. Eine persönliche Information für jeden einzelnen Tierhalter gibt es nicht. Beuaftragt der Tierhalter, zum Beispiel durch Bestätigung eines Termins, die Tierphysio Hembergen, hat er diesen aktuellen Honroarsatz zu zahlen. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen.
6.2 Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Tierhalter in bar oder per EC-Karte an den Therapeuten zu entrichten. Eine Zahlung auf Rechnung kann nur nach Absprache vor Behandlungsbeginn vereinbart werden. Nach Abschluss einer Behandlungsphase erhält der Tierhalter auf Wunsch eine Rechnung. Nach einem Mahnverfahren ist nur noch Barzahlung möglich, sofern einer Behandlung seitens des Therapeuten noch zugestimmt wird.
6.3 Der Therapeut verpflichtet sich, nur eine einzige Mahnung zu versenden, die beaufschlagte Mahngebühr beträgt 5,00 €.
6.4 Erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung der Vorgang einem Inkassobüro übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.
6.5 Vermittelt der Therapeut Leistungen Dritter, die er nicht fachlich überwacht (z.B. Leistungen aus dem Bereich der Tierheilpraktik), ist der Therapeut berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Tierhalter in der voraussichtlichen Höhe abzurechnen. In Quittungen und Rechnungen sind diese Beträge gesondert auszuweisen. Hierbei wird sich der Therapeut von den Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile gewähren lassen. Der Therapeut ist jedoch berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für die Vermittlung begleitenden Leistungen beim Patienten eigene Honorare geltend zu machen.
6.6 Lässt der Therapeut Leistungen durch Dritte erbringen, die er selbst überwacht (z.B. Phytotherapeutiker) sind diese Leistungen Bestandteil der Honorare des Therapeuten.
6.7 Die Abgabe von freiverkäuflichen Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist dem Therapeuten oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet. Unter der Prämisse der freien Wahl der Verkaufsstelle können diese Produkte vom Therapeuten in Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden. Ebenso ist es dem Therapeuten gestattet, sein Trainingsequipment gegen eine vorher festgelegte Nutzungsgebühr, die an die Nutzungsdauer angepasst ist, zu verleihen. Für Schäden an diesen Leihgegenständen kommt der Tierhalter in vollem Umfang auf.

7. FAHRTKOSTEN

7.1 Bei Hausbesuchen werden Fahrtkosten berechnet. Die Höhe der Fahrtkosten pro Km kann der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden.

8. GEBÜHREN

8.1 Gebühren sind in der aktuellen Preisliste aufgeführt und gelten als verbindlich vereinbart.

9. HAFTUNG

9.1 Der Tierhalter / Verfügungsberechtigte haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe. Der Kunde / Verfügungsberechtigte hat für sein Tier eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.

10. VERTRAULICHKEIT DER BEHANDLUNG

10.1 Der Therapeut behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratung und der Therapie sowie deren Begleitumstände des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Tierhalters. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhalter zustimmen wird. Wenn der Therapeut aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist – entfällt die Schweigepflicht. Punkt 21 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

11. BEHANDLUNGS- / KRANKENAKTE

11.1 Der Therapeut führt Aufzeichnungen über seine Leistungen. Dem Tierhalter steht eine Einsicht in diese Aufzeichnunge nicht zu; er kann diese auch nicht herausverlangen.
11.2 Sofern der Tierhalter eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt dieser der Therapeut kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck oder Aufkleber), dass sich die Originale in der Handakte befinden.
11.3 Handakten werden vom Therapeuten 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder 5 Jahre nach dem Tod des Patienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke infrage kommen könnten.

12. RECHNUNGSSTELLUNG

12.1 Neben den Quittungen erhält der Kunde nach Abschluss der Behandlungsphase auf Wunsch eine Rechnung. Die Rechnung enthält den Namen, die Anschrift und die Steuernummer des Therapeuten, den Namen und die Anschrift des Tierhalters. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die bezahlten Honorare, Dritt- und Nebenleistungen.

13. MEINUNGSVERSCHIEDENHEITEN

13.1 Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

14. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

14.1 Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Rheine Salzbergener Straße 29 48431 Rheine. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde.

15. HAUSBESUCHE / TERMINE

15.1 Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, Fax, E-Mail, WhatsApp, SMS, Facebook, instagram oder telefonisch vom Therapeuten bestätigt wurden.
15.2 Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund Wetterlage zu Verzögerungen kommen. Hat der Kunde seine Telefonnummer oder seine Mobilfunknummer hinterlassen so wird er, wenn möglich unverzüglich über die Verzögerung informiert.
15.3 Bei Verspätung eines Patienten / Halters zu einem Termin wird die aufgewendete Wartezeit in Rechnung gestellt. Der Therapeut ist nicht verpflichtet, diese selbstverschuldete Verspätung nachzuholen, oder vom Honorar abzuziehen. Kann ein Termin aufgrund einer Verhinderung des Therapeuten nicht wahrgenommen werden, wird ein zeitnaher Ersatztermin angeboten. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
15.4 Der Kunde muss vereinbarte Termine rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) absagen. Termine können zu den üblichen Geschäftszeiten über die bekannten Kontaktwege abgesagt werden. Werden Termine zu kurzfristig oder gar nicht abgesagt, wird dem Patientenbesitzer /-Halter die volle Summe der vereinbarten Therapieleistung in Rechnung gestellt.

16. RÜCKTRITT – UND STORNOKLAUSEL

16.1 Tritt der Kunde bei Ankunft des Therapeuten von dem Behandlungsvertrag zurück oder ist nicht anzutreffen, wird das volle Honorar berechnet inklusive Fahrtkosten, auch wenn keine Leistungen seitens des Therapeuten erbracht werden. Alle Termine, die innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, werden dem Tierhalter / Tierbesitzer in voller Höhe in Rechnung gestellt.

17. SEMINARE / VORTRÄGE / VERANSTALTUNGEN

17.1 Die Anmeldung zu Seminaren / Vorträgen muss schriftlich per Brief, E-Mail oder über das Online Kontaktformular erfolgen. Die Kursgebühr ist bis 7 Tage vor Kursbeginn zu überweisen. Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Seminarbeginn seitens des Teilnehmers werden 50 % der Kursgebühren berechnet. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen wird die komplette Seminargebühr fällig, es kann allerdings ein Ersatz-Teilnehmer gestellt werden.
17.2 Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Der Teilnehmer erhält eine Anmeldebestätigung. Sofern eine Veranstaltung bereits ausgebucht ist, wird der Teilnehmer benachrichtigt und kann auf Wunsch verbindlich auf eine Warteliste gesetzt werden.
17.3 Ton- und Bildaufnahmen sind während Veranstaltungen seitens der Teilnehmer nicht gestattet. Alle Rechte sind dem Veranstalter vorbehalten.

18. URHEBERRECHT

18.1 Die Unterrichtsmaterialien (insb. Skripte, Handouts, Präsentationen) werden dem Teilnehmer ausschließlich zur alleinigen und nicht übertragbaren persönlichen Nutzung überlassen. Diese sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung (auch in Auszügen) außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung von Therapeut unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen oder Verwendung zu Unterrichtszwecken außerhalb der Seminare und Vorträge vom Therapeuten, nicht ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Therapeut, nicht (auch nicht in Auszügen) vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

19. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die Teilnahme an theoretischen und praktischen Vorträgen / Seminare / Veranstaltungen sowie der Aufenthalt in den Seminarräumen / dem Übungsgelände des Veranstalters erfolgt auf eigene Gefahr. Die Veranstaltung haftet nicht bei Unfällen sowie für Personen- oder Sachschäden. Während der Veranstaltung / Seminaren / Vorträgen sind die Anweisungen des Referenten / Übungsleiters zu befolgen. Tiere die an einem Seminar / Vortrag oder Veranstaltung teilnehmen müssen sozial verträglich und haftpflichtversichert sein. Während der Veranstaltung gilt Anleinpflicht. Für Unfälle und Verletzungen sind die Tierbesitzer / Tierhalter selbst verantwortlich und haften selbst dafür.

20. DATENSCHUTZ

20.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten aufgrund des Vertragsverhältnisse zum Zwecke der automatischen Verarbeitung gespeichert werden und verzichtet auf eine besondere Benachrichtigung nach Bundesdatenschutzgesetzt. Kontaktdaten sowie Inhalt von Beratungsgesprächen und Behandlungen unterliegen der Schweigepflicht gem. Bundesdatenschutzgesetzt und dürfen an Dritte nur im Falle einer Drittleistung an diesen wetiergegeben werden. Damit erklärt sich jeder einverstanden, der den Vertrag mit der Tierphysio Hembergen – Christina Jesse eingeht. Widerspricht jemand dieser Erklärung, kann kein Behandlungsvertrag eingegenangen werden.

21. SALVATORISCHE KLAUSEL

20.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder eine oder mehrere Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise Rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit aller anderen Bedingungen hiervon unberührt. § 139 BGB findet keine Anwendung.  Stand: 2023